Bürgermeisterbrief

16.12.2014 14:50

Bürgermeisterwahl

Geschätzte HirschbacherInnen!
Liebe Jugend!

Von der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember berichte ich wie folgt:

Änderung im Gemeinderat:
Herr Franz Affenzeller, 4242 Hirschbach i.M., Guttenbrunn Nr. 22, hat schriftlich auf sein Gemeinderatsmandat sowie Ersatz-Gemeinderatsmandat verzichtet. Da von der FPÖ- Fraktion keine Ersatzmitglieder für eine Nachbesetzung zur Verfügung stehen, bleibt dieses Gemeinderatsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode unbesetzt.

Prüfungsbericht vom 23. Oktober 2014 des Prüfungsausschusses über die Gebarungseinschau:
Der Prüfbericht mit den Prüfthemen:
• Bauvorhaben „Siedlungsgebiet Kranzlbauer“
• Vorhaben „Schutzwasserverbauung Neuhauserbach“
• Prüfung der laufenden Gebarung im Zusammenhang mit Sporteinrichtungen der Gemeinde wurde vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019:
Der Mittelfristige Finanzplan (Einnahmen, Ausgaben und Investitionsplan) erstreckt sich über 5 Jahre (2015 – 2019) und bildet die Grundlage für die jährliche Voranschlagserstellung. Auf Grund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde dürfen im mittelfristigen Finanzplan nur genehmigte Vorhaben aufgenommen werden. Die Beschlussfassung des Mittelfristigen Finanzplanes erfolgte einstimmig.

Novellierung der Abfallgebührenordnung der Gemeinde:
Der § 2 der Abfallgebührenordnung musste novelliert werden und es wurde in die Verordnung aufgenommen, dass für die Abholung von zusätzlichen Bio-Eimern (ab dem 5. Bio-Eimer) eine Gebühr in Höhe von € 1,00 (netto) je Abholung und Eimer verrechnet wird.

Ebenso ist für eine zusätzliche Anlieferung von Grün- und Strauchschnitt (ab dem 4. Kubikmeter) je Kubikmeter eine Gebühr von € 11,82 (netto) zu entrichten. Des weiteren mussten aufgrund von verschiedenen Faktoren (Erhöhung des Abfallbehandlungsbeitrages sowie des Abfallwirtschaftsbeitrages, Bio-Müll, Grün- und Strauchschnitt sowie Indexanpassungen) die Abfallgebühren um 10 % erhöht werden.

Die Beschlussfassung der Novellierung der Abfallgebührenordnung erfolgt einstimmig. Die für das Jahr 2015 geltenden Abfallgebühren sind auf der Homepage der Gemeinde ersichtlich.

Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2015:
Bei den Steuerhebesätzen für das Jahr 2015 mussten aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde die verschiedenen Gebühren geringfügig (Indexanpassung) erhöht werden, und zwar: Kanalanschlussgebühr, Kanalbenützungsgebühren, Wasseranschlussgebühr, Wasserbezugsgebühren, sowie Ausspeisungsgebühren. Die Steuerhebesätze wurden einstimmig beschlossen. Die einzelnen Steuerhebesätze sind auf der Homepage der Gemeinde ersichtlich.

Höhe des aufzunehmenden Kassenkredites:
Die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite wurde vom Gemeinderat einstimmig mit € 432.000,00 (1/4 der ordentlichen Einnahmen) festgesetzt und der notwendige Kontokorrentkreditrahmen wurde vertraglich mit der Raiffeisenbank Region Freistadt fixiert.

Voranschlag für das Finanzjahr 2015:
Bei Gesamteinnahmen in Höhe von € 1.732.400,00 und Gesamtausgaben in Höhe von € 1.948.000,00 im ordentlichen Haushalt muss wiederum mit einem Fehlbetrag in Höhe von € 216.000,00 gerechnet werden.

Der außerordentliche Haushalt mit Einnahmen in Höhe von € 538.200,00 und Ausgaben in Höhe von € 523.200,00 weist einen Überschuss von € 15.000,00 auf.

Die Situation im ordentlichen Haushalt hat sich gegenüber der letzten Finanzjahre nicht verbessert und ist auch weiterhin sehr bedenklich. Für die kommenden Finanzjahre ist ein Haushaltsausgleich auszuschließen, da kaum Einnahmensteigerungen oder Ausgabeneinsparungen zu erwarten sind. Der Voranschlag 2015 wurde einstimmig beschlossen.

Nachtrag zum Bestandsvertrag mit der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hirschbach i.M. & Co KG“:
Aus steuerrechtlichen Gründen wurde zum bestehenden Bestandsvertrag vom März 2009 ein Nachtrag einstimmig beschlossen. In diesem Nachtrag ist der monatliche Bestandszins (Miete) genau geregelt.

Satzungen für die Einrichtung der Abfallwirtschaft als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit:
Laut den Vorgaben der Aufsichtsbehörde handelt es sich bei der Abfallbeseitigung um einen Betrieb mit marktbestimmender Tätigkeit, da mindestens 50 % der Ausgaben durch entsprechende Gebühreneinnahmen bedeckt sind. Die für die Geschäftsführung erforderlichen Satzungen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Sanierung des Neuhauserbaches; Abschluss einer Interessentenbeitragsverpflichtung:
Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat im Sommer 2014 die Gemeinde informiert, dass sich die Baukosten für die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten um € 30.000,00 erhöhen werden. Entsprechend dem Finanzierungsschlüssel hat die Gemeinde zu den Gesamtbaukosten einen 25%igen Beitrag zu leisten. Das Land Oberösterreich hat zugesichert, den Gemeindebeitrag in Höhe von € 7.500,00 durch Bedarfzuweisungsmittel abzudecken. Die notwendige Interessentenbeitragsverpflichtung wurde einstimmig beschlossen.

Förderungsvertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH:
Für das Vorhaben „Überprüfung des Kanalnetzes“ wurden vom zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, Fördermittel bewilligt. Der erforderliche Förderungsvertrag wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und dieser sieht eine vorläufige Förderpauschale in Höhe von € 48.000,00 vor.

Bürgschaftserklärung für die Aufnahme eines Darlehens durch den Gemeindeverband „INKOBA Region Freistadt“:
Die Gemeinde Hirschbach i.M. ist Mitglied des Gemeindeverbandes „INKOBA Region Freistadt“. Der Gemeindeverband hat die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1,5 Mio. Euro beschlossen und entsprechend den rechtlichen Bestimmungen haften die Mitgliedsgemeinden als Bürge für diese Verbindlichkeiten.

Der Abschluss einer Bürgschaftserklärung mit einem Haftungsbetrag von € 27.750,00 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Änderung der Richtlinien für Vereinsförderungen:
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass für die Vereinsförderungen ab dem Jahre 2015 ein Gesamtfördervolumen im Ausmaß von 3 ‰ der Einnahmen des ordentlichen Haushalts zur Verfügung gestellt werden.

Abschluss eines Kaufvertrages zum Verkauf eines Baugrundstückes in der Kranzlbauersiedlung:
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen an Herrn Michael Ruhsam, Hirschbach i.M., und Frau Julia Haunschmidt, St. Oswald b/Fr., ein Baugrundstück im Siedlungsgebiet „Kranzlbauer – Melissenweg) zu verkaufen.

Bebauungsplan Nr. 6 – Ortsbereich Hirschbach i.M., Antragsteller:
Melanie Pichler, Gusenstraße 14: Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21. August 2014 einen Grundsatzbeschluss zur Erstellung des Bebauungsplan Nr. 6 – Ortsbereich Hirschbach i.M. gefasst und anschließend wurde das Verfahren nach dem Oö. Raumordnungsgesetz eingeleitet.

Nach Vorliegen von positiven Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Dienststellen hat der Gemeinderat einstimmig die Erstellung des Bebauungsplanes beschlossen.

Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 im Bereiche des Flugplatzes; Antragsteller Gerald Ziegler, 4212 Neumarkt i.M., Kreuzweg Nr. 12:
Am 21. August 2014 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 28 (Umwidmung eines Bereiches des Sondergebietes Flugplatz in Sondergebiet Veranstaltungs- und Lagerhalle) beschlossen und anschließend wurde das Verfahren nach dem OÖ. Raumordnungsgesetz eingeleitet. Nach dem Vorliegen von positiven Stellungnahmen bzw. zwischenzeitlich erforderlichen Vereinbarungen hat der Gemeinderat einstimmig die Abänderung des Flächenwidmungsplanes (Änderung Nr. 28) beschlossen.

Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes in der Ortschaft Tischberg:
Der Güterwegerhaltungsverband hat im Jahre 2014 die Sanierung eines Teilbereiches des Güterweges „Tischberg-Grub“ – vom Bereich Tischberg Nr. 2 bis Tischberg Nr. 3 – durchgeführt und nach Fertigstellung der Bauarbeiten wurde von der zuständigen Abteilung des Landes OÖ. die Endvermessung durchgeführt. Laut den vorliegenden Vermessungsunterlagen sind aus dem Gemeingebrauch (öffentliches Gut) 15 m² entbehrlich geworden. Diese Grundstücksteile sollen den angrenzenden Grundbesitzern unentgeltlich zugeschrieben werden, da diese auch seinerzeit bei der Errichtung des Weges den erforderlichen Grund kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. 


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Im Namen der Gemeinderäte und Gemeindebediensteten bedanke ich mich bei allen HirschbacherInnen - insbesondere bei den Vereinen - für das geleistete Engagement zum Wohle der gesamten Bevölkerung und wünsche ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit und viel Erfolg im neuen Jahr!

Der Bürgermeister
Ing. Wolfgang Schartmüller

16.12.2014 14:50