Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühren

11.11.2009 00:00

Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühren

Für Familien mit mehr als 2 Kindern (unter 18 Jahre) ist eine Ermäßigung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr um die Hälfte ab dem 3. Kind vorgesehen. Die betroffenen Familien erhalten mit der letzten Vorschreibung dieses Jahres ein Antragsformular zugesandt.

Weitere Ermäßigungsmöglichkeit:
Personen, die glaubhaft machen können, dass sie sich weniger als die Häflte des Jahres in der Gemeinde Hirschbach aufhalten und dennoch einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, können am Jahresende einen Antrag auf teilweise Rückerstattung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr an den Gemeindevorstand stellen.

Anträge auf Rückvergütung können nur rückwirkend (frühestens ab 16.10. des laufenden Jahres und bis spätestens zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Gebührenjahr folgt) gestellt werden.

11.11.2009 00:00