Bürgermeisterbrief

08.03.2010 00:00

Bürgermeisterbrief

Geschätzte HirschbacherInnen!
Liebe Jugend!

Von der Gemeinderatssitzung am 2. März 2010 berichte ich wie folgt:

1)Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 27.01.2010:

Der Prüfungsausschuss hat am 27. Jänner 2010 die Kassen-, Haushalts- und Vermögensrechnung für das Finanzjahr 2009 sowie den Rechnungsabschluss der Firma „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis & Co KG" überprüft. Die Überprüfungen ergaben keine Beanstandungen und der Prüfbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

2) Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 01.02.1010:

Der Prüfungsbericht über die Prüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

3) Kassen-, Haushalts- und Vermögensrechnung 2009:

Der Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt Gesamteinnahmen in Höhe von € 1.553.765,38 und Gesamtausgaben in Höhe von € 1.976.610,24 und somit ergibt sich ein Gesamtfehlbetrag in Höhe von 422.844,86. Dieser Fehlbetrag lässt sich wie in den Vorjahren vor allem mit dem hohen Nettoschuldenaufwand für die Wasserversorgung und Kanalbau mit insgesamt € 141.634,70 begründen. Weitere Kostensteigerungen bei der Sozialhilfeverbandsumlage sowie bei Krankenanstaltenbeitrag haben wesentlich zur Verschlechterung im ordentlichen Haushalt beigetragen.

Sehr wesentlich zur Fehlbetragsentwicklung haben sich auch die Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen in Höhe von € 101.800,-- sowie dem Entfall der Strukturhilfe für das Jahr 2009 in Höhe von € 46.000,-- ausgewirkt.

Im außerordentlichen Haushalt ergibt sich ein Fehlbetrag für das Finanzjahr 2009 in Höhe von € 78.227,10.

Der Gemeinderat hat die Kassen-, Haushalts- und Vermögensrechnung für das Finanzjahr 2009 einstimmig beschlossen.

 

4) Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2009 der Firma „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis & Co KG":

Der Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt einen Verlust von € 56.164,90 und im außerordentlichen Haushalt einen Überschuss von € 71.291,36 auf. Der Überschuss im ao. Haushalt resultiert aus der Inanspruchnahme des Zwischenfinanzierungsdarlehens und wird zur Abdeckung der Verluste aus den Jahren 2006 bis 2009 verwendet. Der Gemeinderat nahm den Rechnungsabschluss einstimmig zur Kenntnis.

 

5) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 7; Antragsteller: Andreas Ziegler, Hofreith Nr. 1; Umwidmung von Grünland in Mischbaugebiet:

Bereits im Jahre 2006 hat der Gemeinderat einen Beschluss zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Objektes Hofreith Nr. 1 beschlossen und es konnten von den beteiligten Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung keine
Zustimmungen erwirkt werden. Nun wurde vom Antragsteller in Absprache mit dem Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz erarbeitet, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen wurde.

 

6) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 15; Antragsteller: Österreichische Bergkräutergenossenschaft Thierberg 1; Umwidmung bzw. Neuwidmung im Bereich des bestehenden Firmengeländes:

Am 18. August 2009 hat der Gemeinderat einen Beschluss zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des bestehenden Firmengeländes der Bergkräutergenossenschaft beschlossen. Auf Grund der geringen Abstände zu den bestehenden Nebenobjekten wurden von den beteiligten Fachabteilungen keine Zustimmung erteilt. Auf Grund von Gesprächen mit den Fachabteilungen wurde ein gemeinsamer Planentwurf erarbeitet, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig beschlossen wurde.

 

7) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 16; Antragsteller: Rosina Traxler-Traxler, Guttenbrunn 17; Umwidmung von Grünland in Betriebsbaugebiet:

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18. August 2009 wurde entsprechend den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes das Verfahren eingeleitet. Nunmehr liegen die Stellungnahmen der Fachabteilungen vor. Der Gemeinderat hat die Änderung zum Flächenwidmungsplan einstimmig beschlossen.

 

8) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 17; Antragsteller: Dipl.-Ing. Monika Beschliesser, Pemsedt 11; Vergrößerung der Bauflächen „Sternchenbau" für die Vergrößerung des bestehenden Wohngebäudes:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24. November 2009 einen Beschluss zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes – Änderung Nr. 17, gefasst und anschließend wurde seitens der Gemeinde das Verfahren nach den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes eingeleitet. Seitens der Abteilung Örtliche Raumordnung wurde kein fachlicher Einwand erhoben und der Gemeinderat hat die Abänderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig beschlossen.

 

9) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 18; Antragsteller: Gerald Ziegler, 4212 Neumarkt i.M., Kreuzweg Nr. 12; Umwidmung im Bereich des Flugplatzgeländes (Sonderausweisung Tanzcafe):

Um alle gewerberechtlichen Bewilligungen für den Betrieb des Tanzlokales „Lusthouse" im ehemaligen Flugplatzrestaurant zu erlangen, ist eine Abänderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich und der Gemeinderat hat die Abänderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen.

 

10) Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn Anton Nodes, 4040 Steyr, Pfarrgasse 12, über den Verkauf des Gebäudes Freistädter Straße 6 (ehemaliges Amtsgebäude):

Der Gemeinderat hat den Verkauf des alten Amtsgebäudes und dem Abschluss des Kaufvertrages mit Herrn Anton Nodes einstimmig zugestimmt.

 

11) Erlassung einer Verordnung für Arbeiten zur Erhaltung, Pflege und Reinigung von Straßen sowie dringende Reparaturarbeiten an öffentlichen Einrichtungen:

Die Geschäftsführung des Güterwegerhaltungsverbandes Unteres Mühlviertel hat um die Erlassung einer Generalverordnung für Arbeiten auf Straßen ersucht, damit nicht bei jeder Arbeit der Bürgermeister um die Erlassung einer Verkehrsanordnung ersucht werden muss. Der Gemeinderat hat nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Generalverordnung einstimmig beschlossen.

12) Erlassung einer Verordnung betreffend die Übertragung einzelner in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs an den Bürgermeister:

Gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung kann der Gemeinderat dem Bürgermeister mit einer Übertragungsverordnung bestimmte Zuständigkeiten übertragen.

Um die Angelegenheiten des öffentlichen Straßenverkehrs besser und effizienter koordinieren zur können erscheint eine Übertragungsverordnung für Angelegenheiten des öffentlichen Straßenverkehrs sinnvoll.

Der Gemeinderat hat einstimmig diese Übertragungsverordnung beschlossen.

 

13) Erlassung einer Verordnung über die Einhebung der Tourismusabgabe (Tourismusabgabeordnung):

Mit Landesgesetz Nr. 94/2009 wurde das Oö. Tourismusabgabe-Gesetz novelliert und auf Grund dieser Novelle ist eine Anpassung der Tourismusabgabeordnung erforderlich.

Seitens des Gemeindeamtes wurde ein Entwurf für die Tourismusabgabeordnung ausgearbeitet, welcher vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.

 

14) Abänderung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2010:

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass für die Erstellung einer A 4-Farkopie mit einem 80g Papier als Kostenersatz je Kopie ein Betrag von € 0,30 eingehoben wird.

08.03.2010 00:00