Frostschäden an Wasserleitungen

16.02.2012 00:00

Frostschäden an Wasserleitungen

Aufgrund aktueller Vorfälle in unserem Wasserversorgungsnetz geben wir einige Hinweise im Bezug auf Frostschäden bei Wasserleitungen. Frostschäden können auch dann noch entstehen, wenn die Temperaturen nach einer längeren Frostperiode steigen. Vorbeugen ist besser als auftauen und billiger!

 

Es wird dringend empfohlen, ungeschützte Wasserzähler und Leitungen im Objektbereich während des Winters so zu dämmen, dass Frostschäden vermieden werden. Besonders frostgefährdet sind die Wasserzähler und Leitungen in Rohbauten. Aber auch in unbewohnten und ungeheizten Gebäuden, Gartenhäusern, Scheunen oder Schächten besteht erhöhte Frostschadengefahr. In leerstehenden Gebäuden sollten die Wasserleitungen auch entleert werden.

 

Alternativ gibt es für freiliegende Wasserrohre oder Wasserzähler in frostgefährdeten Räumen wasserabweisendes und wärmedämmendes Isoliermaterial zum Umhüllen, welches das Einfrieren zumindest hinauszögert. Bei Dauerfrost können Frostwächter oder Heizbänder eingesetzt werden. Heizbänder schützen auch Leitungen und Armaturen gegen Einfrieren. Nähere Informationen hierzu bieten die Installationsbetriebe.

 

Wasserzähler, die in einem Schacht im Freien liegen, sollten so frühzeitig gedämmt werden, dass die Erdwärme noch erhalten bleibt. Die Bedienung der Absperrhähne und der Wasserzähler darf durch die Dämmung aber nicht behindert werden. In leerstehenden Wohnungen oder Häusern sollte die Temperatur nicht unter vier Grad Celsius sinken. Bei sämtlichen Objekten wird empfohlen, Fenster und Kellerlüftungen so zu dämmen, dass kein Luftzug im Nahbereich des Wasserzählers entstehen kann. Ein Wasserzähler ist bereits bei 1 Grad C gefährdet, wenn ein Luftzug entsteht. Beschädigte Wasserzähler dürfen nur vom Wasserversorger erneuert werden. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Hauseigentümer zu tragen.

 

Wird die Heizung bei Minustemperaturen auf Null gestellt und dann wieder aufgedreht, können die Heizkörper und Heizungsrohre platzen und die Wohnung unter Wasser setzen.

16.02.2012 00:00