Die Polizei informiert

17.06.2014 14:44

Bis spätestens 30. Juni 2014 müssen Schusswaffen der Kategorie C (Langwaffen mit gezogenem Lauf, Büchsen) gemäß § 33 Waffengesetz bei einem dafür berechtigten Waffenfachhändler im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden. Dazu müssen Sie ein Formular bei einem Waffenfachhändler ausfüllen, oder Sie nehmen die bisherige Meldebestätigung gem. § 30 WaffG mit.

Sie können die Waffe auch selbst kostenlos „online" auf www.help.gv.at mittels „Handy-Signatur" oder mit einer Bürgerkarte registrieren. Informationen dazu erhalten Sie unter www.handy-signatur.at, www.help.gv.at oder am Gemeindeamt, auf der BH, dem Finanzamt oder der SVA.

17.06.2014 14:44