Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühren

30.10.2014 16:40

Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühren

Thorben Wengert / pixelio.de

Für Familien mit mehr als 2 Kindern (unter 18 Jahre) ist eine Ermäßigung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr um die Hälfte ab dem 3. Kind vorgesehen. Die betroffenen Familien brauchen keinen Antrag mehr auf Rückvergütung zu stellen, da sie automatisch von der Gemeinde berücksichtigt werden.

Personen, die glaubhaft machen können, dass sie sich weniger als die Hälfte des Jahres in der Gemeinde Hirschbach aufhalten und dennoch einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, können jederzeit einen Antrag auf teilweise Rückerstattung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr stellen. Das Formular finden Sie unter www.hirschbach.ooe.gv.at < Gemeindeamt < Bürgerservice < Formulare der Gemeinde Hirschbach
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30.10.2014 16:40