Mit dem Hund unterwegs

18.03.2015 10:09

Es wird einmal mehr auf die Hunde- Anleinpflicht im Ortsgebiet und auf die Verantwortung der Hundebesitzer für das Wegräumen des Hundekots „ihres“ Haustieres auf öffentlichen Straßen/Plätzen (natürlich genau so auf privaten Wegen, Straßen und Grundstücken) hingewiesen. Im § 6 des Oö. Hundehaltegesetzes ist klar definiert, dass die hinterlassenen Exkremente vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen sind.

18.03.2015 10:09