Fahrbahnhaltestellen

19.03.2018 14:00

Aufgrund der Neugestaltung einiger Bushaltestellen im Gemeindegebiet (Auerbach, Ortszentrum) hat sich dadurch die Ein- und Austiegssituation geändert. Es handelt sich nunmehr um sogenannte Fahrbahnhaltestellen, wo der Bus auf der Fahrbahn hält um die Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen. Wir ersuchen daher sowohl im Bereich der Bushaltestellen, als auch generell entlang der Schulwege und gegenüber Fußgängern um erhöhte Vorsicht und die Einhaltung der Tempolimits!

Im § 17 StVO 1960 ist das richtige Verhalten beim Vorbeifahren an Haltestellen geregelt. 

Grundsätzlich gilt: Es darf an einem Bus in der Haltestelle, auf der Austiegseite, nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Es muss entsprechender Abstand eingehalten werden. Das gilt auch für Radfahrer. Ein- oder aussteigende Personen dürfen nicht behindert werden´.
Wenn erforderlich, muss der Vorbeifahrende sogar anhalten.
Hält der Bus auf der Fahrbahn um die Fährgäste aus- und einsteigen zu lassen, muss der nachkommende Verkehr warten (da kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann).
Grundsätzlich hat ein Bus beim Verlassen der Haltestellen, nach Setzen des Blinksignals, Vorrang.

 

 

 

 

19.03.2018 14:00