Volksbegehren "Dont smoke", "Frauenvolksbegehren" und "ORF ohne Zwangsgebühren"

03.09.2018 07:31

Eintragungsverfahren für die Volksbegehren:

• „Frauenvolksbegehren"

• „Don’t smoke"

• „ORF ohne Zwangsgebühren"

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abge-geben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungszeiten:

Montag, 1. Oktober 2018, von 07:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag, 2. Oktober 2018, von 07:00 bis 20:00 Uhr,

Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 07:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 07:00 bis 20:00 Uhr,

Freitag, 5. Oktober 2018, von 07:00 bis 16:00 Uhr,

Samstag, 6. Oktober 2018, von 09:00 bis 11:00 Uhr,

Sonntag, 7. Oktober 2018, GESCHLOSSEN

Montag, 8. Oktober 2018, von 07:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum 08.10.2018, 20.00 Uhr, durchführen.

03.09.2018 07:31