FSME-Impfung 2019

05.02.2019 11:38

Am 9. April 2019 und am 21. Mai 2019 werden von 15.00 bis 18.30 Uhr vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wieder Impfungen gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.

Die Impfung:

- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich

- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).

- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt

 

Die Impfkosten:

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.................. € 13,70

Jugendliche im 16. Lebensjahr................................... € 15,70

Personen ab dem 16. Lebensjahr................................ € 18,50

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten!

 

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (AUVA, SVB) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (zB von der OÖGKK € 4,00 pro Impfung). Eine Zahlungsbestätigung wird ausgegeben.

 

Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. geimpft wurde.

 

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,00 bar zu zahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

05.02.2019 11:38