Katastrophenfonds

25.03.2019 15:05

Der größte Teil der landwirtschaftlichen Produktion findet unter freiem Himmel statt, daher wirken sich Stürme, langandauernde oder heftige Niederschläge bzw. Dürre besonders negativ auf die Betriebe aus. Betriebsinhaber haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für die erhöhten Erntekosten nach diesen Sturm- und Schneedruckschäden aus dem Katastrophenfonds des Landes zu erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten wie z. B. Arbeitnehmer/innen, Pensionisten/innen, Gewerbe, Landwirtschaft, Industrie, Vereine, usw.

Wann können Beihilfen erwartet werden?
Wenn bei den Betroffenen durch die Behebung des Katastrophenschadens eine besondere Notlage zu erwarten ist oder wenn die Behebung des Schadens innerhalb einer festzulegenden Frist mittels Rechnungen und/oder Eigenleistungen nachgewiesen und die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage: www.land-oberoesterreich.gv.at

Für die Abwicklung der Anträge steht Ihnen das Gemeindeamt Hirschbach i. M. gerne zur Verfügung.

25.03.2019 15:05