Freilaufen der Hunde im Ortsgebiet

22.07.2019 09:29

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf fremden Grundstücken frei herumlaufen! Es gibt Menschen, die sich vor Hunden fürchten – egal ob sie „etwas tun“ oder nicht. Kinder, Jogger, Radfahrer,... - wer mit einem Hund schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Angst mitunter ein Leben lang nicht mehr los. Beseitigen Sie den Hundekot auch auf Wanderwegen und auf fremden Grundstücken – niemand möchte Exkremente vor seiner Haustüre liegen haben. Unterstützend dafür hat die Gemeinde drei Sackerlspender und Hundetoiletten (für die Entsorgung der gebrauchten Sackerl) im Ortszentrum aufgestellt.

In letzter Zeit mehren sich Meldungen aus der Bevölkerung, wonach Hunde im Wohngebiet frei herumlaufen. Für ein gutes Miteinander werden die HundehalterInnen gebeten, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt herumstreunen zu lassen. Danke für das Verständnis.

22.07.2019 09:29