Auflassung einer öffentlichen Wegparzelle und Wegverlegung

25.11.2019 14:24

Auflassung einer öffentlichen Wegparzelle bzw. Wegverlegung gem. § 11 Oö. Straßengesetz iVm. § 15 LiegTeilG

Laut Antragstellung vom 11.07.2019 und 11.11.2019 soll die Wegparzelle Nr. 4153, KG wegen mangelndem Gebrauch aufgelassen und die Wegparzelle Nr. 4151, KG in Teilen verlegt und der Wirklichkeit angepasst werden. Beide Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hirschbach i.M. Im Sinne des § 11 OÖ Straßengesetz 1991 wird darauf hingewiesen, dass die Planauflage für die beabsichtigte Auflassung und Wegverlegung 4 Wochen, das ist vom 25.11. bis 30.12.2019, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis während der Amtsstunden aufliegen. Jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagenfrist schriftliche Anregungen oder Einwendung beim Gemeindeamt einzubringen.

25.11.2019 14:24