HUNDEHALTUNG: Dem einen Freud‘, des anderen Leid!

23.01.2020 17:36

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Foto: Hundehaltung_Land OÖ_Denise Stinglmayr ©Foto: Hundehaltung_Land OÖ_Denise Stinglmayr

Auch wenn es manche nicht mehr hören wollen, aber die Hinterlassenschaft von Hunden neben der Straße oder auf Privatgrundstücken verursacht immer wieder großen Unmut. Der Großteil der Hundebesitzer halten sich an die Regeln der Gesellschaft und die gesetzlichen Vorgaben. Ihnen sei an dieser Stelle besonders gedankt. ABER es gibt auch immer wieder Hundehalter, die wohl die Meinung vertreten, für sie gelten keine Vorschriften.  

Stellen Sie sich vor, Sie finden bei der Gartenarbeit oder beim Spielen auf Ihrem Grundstück ständig Hundehauferl. Mit der Zeit werden Sie überdrüssig, den Dreck anderer immer wegzuräumen. Ihr Unmut steigt und auch Ihre Toleranz gegenüber den Hunden. Dem Hund kann jedoch für sein Verhalten kein Vorwurf gemacht werden, dem Hundehalter aber schon!

Ebenso verhält es sich mit dem Freilaufen von Hunden, die dann ebenso unkontrolliert ihre Hinterlassenschaft in fremde Gärten ablegen. Hunde müssen sorgsam gehalten werden, freilaufende Hunde gibt es im Sinne des Gesetzes nicht. Gerade im Hinblick auf spielende Kinder in Gärten und Siedlungen sollten die Hundebesitzer bemüht sein, ihre Hunde auf ihrem Grundstück zu halten. Es möchte keiner, dass ein Kind bzw. eine Person bei einer Hundeattacke verletzt wird. Neben den Streitigkeiten, die sich durch so ein Fehlverhalten ergeben, darf auch die rechtliche Seite nicht außer Acht gelassen werden. In jedem Fall eines Hundebisses muss die Polizei ermitteln und es ergeht eine Meldung an die Staatsanwaltschaft. Eine Einvernahme, vielleicht sogar eine Gerichtsverfahren folgen in jedem Fall.

Grundsätzlich gilt:

an öffentlichen Orten im Ortsgebiet MÜSSEN Hunde an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks INNERHALB der Ortstafeln „Ortsanfang" und „Ortsende". Leinen- UND Maulkorbpflicht gilt unter anderen bei Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen.

Im Sinne eines konfliktfreien Zusammenlebens von Menschen und Hunden bitten wir daher alle Hundebesitzer, sich an die Spielregeln und an das OÖ. Hundehaltegesetz zu halten. Wenn Sie zu jenen Haltern zählen, die sich immer schon daran gehalten haben, dann sei Ihnen gedankt. Allen anderen Haltern sei wärmstens ans Herz gelegt, sich daran zu halten. Ein Vergehen gegen das OÖ. Hundehaltegesetz (z.B. Verstoß gegen Leinenpflicht) kann Geldstrafen bis zu € 7.000 nach sich ziehen! Lassen Sie es nicht so weit kommen.

23.01.2020 17:36