Anzeigepflicht bei Nutzungsänderungen und Schwimmbecken

14.05.2020 00:00

Anzeigepflicht bei Nutzungsänderungen und Schwimmbecken

Schwimmbecken © Gemeinde Hirschbach i. M.

Wir weisen darauf hin, dass Pools ausschließlich über den Hauswasseranschluss und nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Wasserwart Stefan Wagner 0664/4521286 zu befüllen sind.
Im Ortsgebiet ist die Wassergenossenschaft Hirschbach i. M. - Ort zuständig, bitte um Rücksprache mit Ewald Pirklbauer 0664/8430942.


Bei Kanal- und Wasseranschlussgebühren unbedingt beachten:

Anzeigepflicht bei Nutzungsänderungen und Schwimmbecken

Auf Anregung der Aufsichtsbehörde weisen wir darauf hin, dass aufgrund § 2 (5) b der Kanalgebührenordnung sowie der Wassergebührenordnung der Gemeinde Hirschbach für jede Vergrößerung der Berechnungsgrundlage insbesondere auch bei Veränderung des Verwendungszweckes (z. B. Keller- oder Dachraum wird Wohnraum) eine Ergänzung zur Kanal- bzw. Wasseranschlussgebühr zu entrichten ist. 

Zudem sehen die angeführten Verordnungen die Verpflichtung vor, dass der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin verpflichtet ist, die Fertigstellung von solchen Veränderungen innerhalb von zwei Wochen beim Gemeindeamt Hirschbach anzuzeigen. Wir ersuchen um genaue Einhaltung dieser Bestimmung.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Errichtung eines Schwimmbeckens mit einem Fassungsvermögen von über 20 m3 ebenfalls der Gemeinde anzuzeigen ist. In diesem Fall fällt keine ergänzende Anschlussgebühr an, allerdings ist eine jährliche Zusatzgrundgebühr für die Entsorgung dieser Abwässer zu entrichten. 

Daher unbedingt Meldepflichten beachten und damit unnötigen Ärger sparen. Herzlichen Dank für das Verständnis verbunden mit der Bitte um sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Wasser!

14.05.2020 00:00