Covid 19 Lage im Bezirk und Information über gesetzliche Änderungen

03.06.2020 00:00

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Aktuelle Info der Bezirkshauptmannschaft Freistadt:

-    Beim Betreten und Verlassen von Kirchen ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. Während sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten, entfällt diese Verpflichtung. 

-    Bei der Beförderung von Personen in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Im Freiluftbereich von Ausflugsschiffen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von einem Meter einzuhalten. 

-    Beherbergungsbetriebe und Badeanstalten sind wieder geöffnet. 

-    Das Betreten des Besucherbereiches von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt den Lesebereichen sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen ist unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens einem Meter und Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes zulässig. 

Wenn sich der Besucherbereich im Freien befindet, ist kein Mund-Nasen-Schutz erforderlich.

-    In Kundenbereichen ist die Verpflichtung, dass pro Kunde 10 m² zur Verfügung stehen, aufgehoben worden. Kunden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, haben nach wie vor einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten und nur mehr in geschlossenen Kundenbereichen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Kundenbereichen im Freien ist nur mehr die Abstandsbestimmung maßgeblich.

-    Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist ab 1. Juli 2020 erlaubt. 

-    Das Betreten von Sportstätten ist unter Einhaltung eines Abstandes von 1 m und Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes zulässig. In Freiluftbereichen von Sportstätten braucht kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

Grundsätzlich ist bei der Ausübung einer Sportart gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.

-    Weitreichende Änderungen bei der Abhaltung von Veranstaltungen mit sukzessiver Steigerung der Teilnehmerzahl:

•    Derzeit sind Veranstaltungen mit maximal 100 Personen zulässig.

•    Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen, im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.

•    Ab 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen, im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig.

-    An Hochzeiten und Begräbnissen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen.

-    Ab 1. August 2020 sind Veranstaltungen in geschlossen Räumen mit bis zu 1000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1250 Personen nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Sanitätsbehörde) zulässig. 

-    Bei Veranstaltungen mit über 100 Personen hat der Veranstalter einen Covid 19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten. 

-    An den Grenzübergängen zu Tschechien werden bei der Einreise nach Österreich bis zum Ablauf des 14.06.2020 Gesundheitskontrollen durchgeführt. 

-    Nach Auskunft der ÖBB wird ab 15.06.2020 die Zugverbindung Prag – Linz wieder aufgenommen.

-    Um die in den Alten- und Pflegeheimen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich vor einer Verbreitung von Covid 19 zu schützen hat das Gesundheitsministerium Testungen durchgeführt. Erfreulicherweise sind alle Testergebnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksseniorenheime Lasberg und Freistadt sowie des Seniorenheimes St. Elisabeth in Rainbach negativ. 

-    Die Bezirksseniorenheime haben wir auch wieder für die externen Dienstleister z.B. Seelsorge, Physiotherapeuten, Friseure usw. geöffnet. Es ist auch seit 20. Mai 2020 wieder möglich, mit Bewohnerinnen und Bewohnern Spaziergänge zu unternehmen. 


03.06.2020 00:00