Wieder Maskenpflicht beim Betreten von öffentlichen Gebäuden der Gemeinde (inklusive ASZ)

07.07.2020 00:00

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mask-5164560_1280_by Christine_Schmidt_Pixabay © mask-5164560_1280_by Christine_Schmidt_Pixabay

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bundesland und der Empfehlung des Landes Oberösterreich folgend, bitten wir alle Gemeindebürgerinnen und –bürger beim Betreten des Gemeindeamtes und Postpartners, bzw. am Gelände des Altstoffsammelzentrums eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen und die üblichen Sicherheitsmaßnahmen (Mindestabstand 1 Meter, Handhygiene, Niesen und Husten in Ellbogen/Armbeuge) einzuhalten. Kinder bis 6 Jahre sind vom Tragen einer MNS-Maske ausgenommen.

Während Besprechungen mit unseren Mitarbeiter*innen und unter Einhaltung der Mindestabstände kann der Mundschutz abgenommen werden.

Zum Schutz Ihrer und unser aller Gesundheit bitten wir um die Einhaltung dieser Maßnahmen.

Danke!

Der Bürgermeister und sein Gemeinde-Team!

07.07.2020 00:00