Nachtragsvoranschlag 2021 - Beschlussfassung im Gemeinderat

17.09.2021 08:50

NVA 2021

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 16.09.2021 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2021 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.


Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Nachtragsvoranschlag ist nachstehend abrufbar.

17.09.2021 08:50