Anordnungen zur Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021

23.09.2021 16:11

Wahl2021

Die Gemeindewahlbehörde der Gemeinde  Hirschbach im Mühlkreis hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 21. Juni 2021 folgende Beschlüsse gefasst:


Für die am 26. September 2021 stattfindenden Wahlen wird die Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis nicht in mehrere Wahlsprengel eingeteilt.


Als Wahllokal wird das Gemeindeamt Hirschbach, Museumsweg 5 (Sitzungssaal Obergeschoss), festgesetzt.


Die Verbotszone erstreckt sich beginnend vom Haus Museumsweg 1 in Richtung Gusenstraße bis zur Brücke Edlmühle und dort fortsetzend entlang des Museumsweges retour bis zum Haus Museumsweg 1. Innerhalb dieser Verbotszone ist jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten und dgl. jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von öffentlichen, sich im Umkreis des Wahlorts im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.


Als Wahlzeit wird die Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr festgesetzt.


Die Abgabestelle für Wahlkarten gemäß § 54a der Kommunalwahl-ordnung, LGBl. Nr. 81/1996, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2020, sowie § 50a Abs. 2 der Landtagswahlordnung in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2020, wie folgt festgelegt:


a) bis zum Wahltag während der Öffnungszeiten des Gemeindeamts, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Amtsgebäude, Museumsweg 5, Erdgeschoss, Buchhaltung


b) am Tag vor dem Wahltag (= Samstag, 25. September 2021) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Amtsgebäude, Museumsweg 5, Erdgeschoss, Buchhaltung


c) am Wahltag dient ebenfalls das Wahllokal im Amtsgebäude, Museumsweg 5, bis zum Wahlschluss als Abgabestelle.

23.09.2021 16:11