Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!
Aktuell sind in unserem Bezirk 645 Personen an COVID-19 erkrankt und 929 in Quarantäne. Die 7-Tages Inzidenz je 100.000 Einwohner liegt bereits bei 1002,66. Daher hat die Bundesregierung gestern abend die neuen Covid-19-Maßnahmen des Bundes mittels Verordnung kundgemacht (siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html ).
Die wesentlichsten Punkte werden hier zusammengefasst:
- Entfall von Antigentests in Eigenanwendung („Wohnzimmertests“) und von Nachweisen über neutralisierende Antikörper („Antikörper-Nachweise“) als 3G-Nachweis
- nicht mehr gültig als Zutrittstests
- nicht mehr gültig für die Erfüllung der 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz
- Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten von 360 auf 270 Tage ab der zweiten verabreichten Dosis
- 3G wird zu 2G - Zutritt für Kunden zu Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen, Kunst und Kultur nur mehr für geimpfte und genesene Personen
- Der Schul-Corona-Testpass ist bei vollständiger Einhaltung der Testintervalle dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Damit gilt er auch am Freitag, Samstag und Sonntag.
- Ausnahme für Personen, welche nicht ohne Gefahr für Leib und Leben geimpft werden können, bleibt - Betreten damit mittels Vorlage eines gültigen molekularbiologischen Tests möglich; Unmöglichkeit der Impfung muss durch ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden.
- Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die einen Nachweis über eine Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 und einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorweisen (bis 6. Dezember 2021).
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Kundenbereichen von Betriebsstätten sowie der Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (zB Einkaufszentren, Markthallen)
- Orte der beruflichen Tätigkeit: grundsätzlich Beibehaltung der 3G-Pflicht, außer bei Betriebsstätten, für die für Kunden die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt (2G Kunde = 2G Mitarbeiter; sollte Mitarbeiter hier nur getestet sein, muss dies ein molekularbiologischer Test durch eine befugte Stelle nicht älter als 72h sein und zusätzlich ist bei direktem Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen)
- Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kranken- und Kuranstalten
- 2,5G für Bewohner bei Erstaufnahme in APHs und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
- 2G für Besucher und Begleitpersonen, in geschlossenen Räumen zusätzlich FFP2-Maske
- gilt nicht bei Personen, welche minderjährige oder unterstützungsbedürftige Personen besuchen sowie Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- 2G für Mitarbeiter – wenn 2G nicht möglich, dann Vorlage eines gültigen molekularbiologischen Tests durch eine befugte Stelle nicht älter als 72h und zusätzlich Tragen einer FFP2-Maske
- Zusammenkünfte: Neue Höchstpersonengrenzen, daher auch keine Differenzierung zwischen Zusammenkünften mit ausschließlich zugewiesenen und nicht ausschließlich zugewiesenen Sitzplätzen
- ab 25 Personen: 2 G
- ab 50 Personen: 2G plus Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (sieben Tage vor der Zusammenkunft; diese Frist ist für Veranstaltungen bis 100 Personen bis zum 14. November 2021 ausgesetzt) plus Nennung eines COVID-19-Beauftragten plus Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes
- ab 250 Personen: 2G plus Bewilligung durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde plus Nennung eines COVID-19-Beauftragten plus Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes
(gilt als bewilligt, wenn bereits vor Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 456/2021 und BGBl. II Nr. 459/2021 eine Bewilligung vorlag und die oben genannten Voraussetzung des 2G -Nachweises eingehalten wird.
- Begräbnisse: keine Personenbeschränkung
Die PopUp-Impfstelle in Pregarten am 17.11.2021 ist nicht in der Polytechnischen Schule Pregarten sondern im Kulturhaus Bruckmühle, Bahnhofstraße 12, 4230 Pregarten.