Auflage Entwurf Voranschlag 2022 - INKOBA Mühlviertel-Mitte

08.11.2021 00:00

Voranschlagsentwurf 2022

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Voranschlag des Gemeindeverbandes INKOBA Mühlviertel-Mitte für das Jahr 2022 von heute an eine Woche, das ist bis zum 18.11.2020 im Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis (Geschäftsstelle) unter www.hirschbach.ooe.gv.at abrufbar.


Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

08.11.2021 00:00