Auflage Entwurf Nachtragsvoranschlag 2022

12.09.2022 07:00

Entwurfexemplar 2022

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis für das Jahr 2022 von heute an eine Woche, das ist bis zum 21.09.2022 im Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist ebenfalls am Ende dieses Dokuments abrufbar.

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

12.09.2022 07:00