Auflage Gemeinde-Voranschlag - 2023 (nach Beschlussfassung)

03.02.2023 07:00

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 2. Februar 2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung des Voranschlages für das Finanzjahr 2023 beschlossen hat. 

 

Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen im Gemeindeamt öffentlich auf und kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Zudem wird der Voranschlag gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 auf der Homepage der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis (www.hirschbach.ooe.gv.at) bereitgehalten.

03.02.2023 07:00